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Wer bezahlt die Mensa?

Der Schulanfang ist für viele Familien eine aufregende Zeit. Speziell für getrennte Elternpaare bringt dieser Abschnitt jedoch oft zusätzliche Herausforderungen mit sich. Besonders die Aufteilung der Mensakosten sorgen immer wieder für Unklarheiten.

Im Einvernehmensprotokoll, welches zwischen Landesgericht Bozen, Nationaler Beobachtungsstelle für Familienrecht und einigen weiterein Institutionen ausgearbeitet wurde und in Südtirol Anwendung findet, ist festgelegt, dass die Mensakosten als ordentliche Spesen anzusehen sind. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass Eltern diesbezüglich anderweitige Abmachungen treffen, welche jedoch im gerichtlichen Antrag entsprechend berücksichtigt werden müssen.

Ein wesentliches Merkmal der ordentlichen Spesen ist ihre Regelmäßigkeit und Vorhersehbarkeit. Genau das trifft auch auf die Mensakosten zu. Kinder besuchen im Durchschnitt mehrmals pro Woche am Nachmittag die Schule, und nicht immer besteht die Möglichkeit, dass sie zu Hause essen oder von daheim etwas mitnehmen. Damit ist das Schulessen Teil der Basisversorgung, vergleichbar mit Bekleidung oder alltäglichen Pflegeartikel.

Außerordentliche Spesen hingegen sind unregelmäßige oder nicht planbare Ausgaben. Bereits bei Schulanfang ist aber klar, wie oft ein Kind in der Mensa versorgt werden muss. In diesem Fall werden die Kosten für das Essen zu Hause ja auch eingespart.

RA Avv. Dr.Dr. Brunner Verena
Kanzlei in Percha