Reischach – Konventionierungspflicht.

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Reischach – Konventionierungspflicht.

Mit Landesregierungsbeschluss wurde festgelegt, dass in Reischach alle neuen Wohnungen zu 100 Prozent konventioniert werden müssen, d.h. Ansässigen vorbehalten sind. Das neue Gesetz Raum und Landschaft tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft. Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Regelung gegen die Überhandnahme der Zweitwohnungen bereits am Tag der Veröffentlichung in Kraft treten soll. (GB)