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Folter auf Burg Taufers

Sand in Taufers – Bis Anfang November wird auf Burg Taufers die diesjährige Sonderausstellung zum Thema „Mittelalterliche Folterwerkzeuge“ gezeigt. Die Tatsache, dass diese historischen Gemäuer selbst Schauplatz von Folter, Strafvollzug und Todesurteilen war, macht die Ausstellung umso beeindruckender.

Die diesjährige Sonderausstellung auf Burg Taufers widmet sich dem Thema Folter. Jahrhunderte von Unterdrückung und Grausamkeit bedrückten die Menschheit bis in unsere Tage, bevor man das Recht der Gleichberechtigung anerkannte. Die hart erkämpften Menschenrechte werden aber leider auch heute noch oft übergangen. Aus diesem Grund bekommt die Sonderausstellung zum Thema Folter auch einen aktuellen Bezug. Die Ansicht der „Foltermaschinen“ von früher verursacht unvermeidbar starke Emotionen. „Das Ziel dieser Schau ist es, im Besucher eine Selbstreflexion hinsichtlich der Ungerechtigkeiten und Unterdrückungen, die im Laufe der Geschichte – und leider auch heute noch – die Menschenwürde verletzen, zu erzeugen“, sagt Alexander Maier, der Castellan von Burg Taufers. So zeigt die diesjährige Sonderausstellung auf Burg Taufers getreue Reproduktionen der wichtigsten mittelalterlichen Foltergeräte, begleitet von Drucken aus jener Zeit, die ihren Gebrauch darstellen sowie detaillierte geschichtliche Auskünfte über ihre Anwendung bei den unterschiedlichen Verbrechen. „Die negative und zerstörerische Energie, die auch heute noch von diesen Objekten ausgeht, kann umgewandelt werden und eine Veränderung bewirken. Zu jedem Zeitpunkt ist es möglich, sich für das Gute und gegen das Böse, für den Respekt und gegen die Unterdrückung sowie für die Gerechtigkeit und gegen die Ungerechtigkeit zu entscheiden: eine Verpflichtung zugunsten jenes Menschen, den jeder von uns verkörpert“, heißt es in der Ausstellungsbeschreibung. Auch Burg Taufers war Schauplatz von Folter, Strafvollzug und Todesurteilen. Ein eindrucksvoller Gerichtssaal, ein Kerker und eine Beinspange zeugen heute noch von der ehemaligen Aufgabe einer Gerichtsburg. Um einen Delinquenten verurteilen zu können, musste die Obrigkeit entweder zwei Tatzeugen namhaft machen oder ein Geständnis des Tatverdächtigen vorlegen. Da oft nur Letzteres zu erreichen war, kam dem Verhör eine wichtige Bedeutung zu. Nach der Befragung des Angeklagten „in der Güte“, wurden diesem die Folterwerkzeuge zuerst gezeigt, gestand er seine Fehler nicht, so wurde die Tortur schließlich eröffnet: Mit dem Anlegen der Folterwerkzeuge folgte die „peinliche Befragung“ (poena = Strafe), bei der verschiedene Folterinstrumente zum Einsatz kamen. Im Heiligen Römischen Reich ist die Folter zwischen dem 14./15. und dem 18. Jahrhundert überliefert, wobei sie im 16./17. Jahrhundert, insbesondere in den Prozessen gegen Angeklagte der Hexerei, an Grausamkeit kaum mehr überboten hätte werden können. Im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts wurde die Folter schließlich verboten; nichtsdestotrotz ist sie weltweit in Form von psychischer und physischer Gewalt immer noch gegenwärtig. (SH)