Die Parkplätze entlang der Friedhofsmauer in Stegen sind teils parkscheibenpflichtig, teils frei und eigentlich in erster Linie den Friedhofs- und Kirchenbesuchern vorbehalten. „In letzter Zeit haben wir allerdings beobachtet, dass die freien Parkplätze regelmäßig von Dauerparkern besetzt sind. Friedhofs- und Kirchenbesuchen finden speziell bei Beerdigungen oft keine Parkmöglichkeiten mehr vor. Nach Absprache mit dem Pfarrgemeinderat und der Ortspolizei werden wir deshalb die limitierte Parkdauer auf alle Parkplätze in diesem Bereich ausdehnen“, berichtet Stadtrat Christof Baumgartner. Der Gemeindeausschuss befürwortet diese Entscheidung. Somit wird ab dem 21. Oktober für alle Parkplätze entlang der Friedhofsmauer von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr eine höchstzulässige Parkdauer von 120 Minuten mit Parkscheibe gelten.