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Termine rund ums Auto

Trotz der Lockerungen dank Phase 2 ist es noch nicht ganz einfach, alle in den vergangenen Wochen angesammelten Fälligkeiten abzuarbeiten. Viele davon betreffen das Auto; die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat eine Liste der wichtigsten Terminverschiebungen und Fristverlängerungen erarbeitet.

KFZ-Haftpflicht:
Mit dem Dekret „Cura Italia“ wurde die Nachlaufzeit bei Fälligkeit der Polizzen auf 30 Tage verlängert. Im Normalfall laufen die Polizzen – automatisch – noch 15 Tage ab Fälligkeit nach. Wenn in diesem Zeitraum ein Schaden verursacht wird, muss die Versicherung den Schaden an Dritten übernehmen. Für alle Polizzen, die innerhalb 31. Juli 2020 verfallen, ist dieser Zeitraum nun auf 30 Tage ausgedehnt worden.

Längere Fristen bei Schadensauszahlungen:
Immer bis zum 31. Juli 2020 sind auch die Fristen verlängert, innerhalb welcher die Versicherungsgesellschaften den Schadenersatzvorschlag unterbreiten müssen. Diese Frist wurde um 60 Tage verlängert.

Reifenwechsel – „Sommerreifenpflicht“:
Der Termin für den Reifenwechsel wurde vom 17. Mai auf den 15. Juni 2020 verschoben. Besteht die „Pflicht“, die Reifen zu wechseln? Nur für jene Fahrzeuge, die Reifen mit einem Geschwindigkeitskürzel montiert haben, das geringer ist als das im Fahrzeugbrief angegebene.

Fahrzeughauptuntersuchung „Revision“:
Auch die Untersuchungen mit Fälligkeit innerhalb 31. Juli 2020 wurden auf den 31. Oktober 2020 verschoben. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge mit Erstimmatrikulation zwischen März und Juli 2016, sowie Fahrzeuge, deren letzte Hauptuntersuchung zwischen März und Juli 2018 stattfand (und auch die Fahrzeuge gemäß Liste von Art. 80 Abs. 4 Straßenverkehrskodex, die zwischen März und Juli 2019 in der Hauptuntersuchung waren. All diese Fahrzeuge können innerhalb 31.10.2020 revisioniert werden, ohne dass Strafen fällig werden.

Erneuerung verfallener Führerscheine:
Das Transportministerium hat präzisiert, dass die Verlängerung der Gültigkeit nur für jene Führerscheine gilt, die nach dem 31. Jänner 2020 verfallen sind: sie sind innerhalb 31. August 2020 zu erneuern.

Vorläufige Fahrerlaubnis und Attest:
Die vorläufige Fahrerlaubnis bei Führerscheinerneuerung vor der örtlichen Ärztekommission ist bis zum 15. Juni 2020 verlängert. (RED)