Unfall und keine Versicherung

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Unfall und keine Versicherung

Bekanntlich besteht die Verpflichtung, das eigene Fahrzeug angemessen zu versichern. Obwohl die meisten Verkehrsteilnehmer dieser Bestimmung vorbildlich nachkommen, gibt es immer wieder „schwarze Schafe“, die ohne gültige Versicherung unterwegs sind.

Verwaltungsrechtliche Konsequenzen:
Wer am Steuer eines nicht versicherten Fahrzeuges angetroffen wird, unterliegt einer empfindlichen Geldstrafe und verliert 5 Führerscheinpunkte. Ferner wird das Fahrzeug beschlagnahmt und erst nach Bezahlung der Strafe sowie sämtlicher Kosten des Abtransportes und des Standgeldes wieder an den Eigentümer rückerstattet. Darüber hinaus muss eine gültige Versicherungspolizze vorgelegt werden. Werden schließlich innerhalb der vorgegebenen Frist die Strafzahlungen und Spesen nicht geleistet sowie die Versicherungspolizze nicht abgeschlossen, wird das Fahrzeug schließlich konfisziert, geht somit in das Eigentum des Staates über.

Unfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug:
Wer einen Unfall erleidet, der von einem Fahrzeug verursacht wurde, das über keine gültige Versicherung verfügt, kann sich an den sog. „Fondo Vittime della Strada“ wenden, um den Ersatz des Schadens zu erhalten. Derselbe ernennt eine Versicherungsgesellschaft, welche die Abwicklung des Schadensfalls übernimmt und gegebenenfalls den Schadenersatz (innerhalb bestimmter Grenzen) ausbezahlt. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der ausbezahlte Betrag im Regresswege vom Verantwortlichen zurückverlangt wird. Dies kann -je nach Schadenshöhe- mitunter existenzbedrohende Auswirkungen haben.

Bekanntlich besteht die Verpflichtung, das eigene Fahrzeug angemessen zu versichern. Obwohl die meisten Verkehrsteilnehmer dieser Bestimmung vorbildlich nachkommen, gibt es immer wieder „schwarze Schafe“, die ohne gültige Versicherung unterwegs sind.

Verwaltungsrechtliche Konsequenzen:
Wer am Steuer eines nicht versicherten Fahrzeuges angetroffen wird, unterliegt einer empfindlichen Geldstrafe und verliert 5 Führerscheinpunkte. Ferner wird das Fahrzeug beschlagnahmt und erst nach Bezahlung der Strafe sowie sämtlicher Kosten des Abtransportes und des Standgeldes wieder an den Eigentümer rückerstattet. Darüber hinaus muss eine gültige Versicherungspolizze vorgelegt werden. Werden schließlich innerhalb der vorgegebenen Frist die Strafzahlungen und Spesen nicht geleistet sowie die Versicherungspolizze nicht abgeschlossen, wird das Fahrzeug schließlich konfisziert, geht somit in das Eigentum des Staates über.

Unfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug:
Wer einen Unfall erleidet, der von einem Fahrzeug verursacht wurde, das über keine gültige Versicherung verfügt, kann sich an den sog. „Fondo Vittime della Strada“ wenden, um den Ersatz des Schadens zu erhalten. Derselbe ernennt eine Versicherungsgesellschaft, welche die Abwicklung des Schadensfalls übernimmt und gegebenenfalls den Schadenersatz (innerhalb bestimmter Grenzen) ausbezahlt. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der ausbezahlte Betrag im Regresswege vom Verantwortlichen zurückverlangt wird. Dies kann -je nach Schadenshöhe- mitunter existenzbedrohende Auswirkungen haben.

Unfall mit Fahrerflucht:
Der „Fondo Vittime della Strada“ greift auch in jenen Fällen, wenn der Verursacher Fahrerflucht begangen hat. Auch in diesem Fall übernimmt eine vom „Fondo Vittime della Strada“ ernannte Versicherung die Schadensabwicklung. In solchen Situationen ist es anzuraten, vor oder zumindest gleichzeitig mit der Schadenersatzforderung einen Strafantrag gegen „unbekannt“ zu stellen, um den Unfallverursacher ausfindig zu machen. Viele Gerichte sehen sogar die vorherige Stellung eines Strafantrages als notwendige Voraussetzung, damit die Zahlung von der ernannten Versicherung eingefordert werden kann. Ebenso wie bei jedem beliebigen Verkehrsunfall ist es nicht ausreichend, einfach den Vorfall zu behaupten. Der Unfallhergang und die Schadenshöhe müssen natürlich nachgewiesen werden. Jeder Verkehrsteilnehmer tut also (im eigenen Interesse und jenem der anderen) gut daran, dafür Sorge zu tragen, dass das jeweilige Fahrzeug regulär versichert ist.

Der „Fondo Vittime della Strada“ greift auch in jenen Fällen, wenn der Verursacher Fahrerflucht begangen hat. Auch in diesem Fall übernimmt eine vom „Fondo Vittime della Strada“ ernannte Versicherung die Schadensabwicklung. In solchen Situationen ist es anzuraten, vor oder zumindest gleichzeitig mit der Schadenersatzforderung einen Strafantrag gegen „unbekannt“ zu stellen, um den Unfallverursacher ausfindig zu machen. Viele Gerichte sehen sogar die vorherige Stellung eines Strafantrages als notwendige Voraussetzung, damit die Zahlung von der ernannten Versicherung eingefordert werden kann. Ebenso wie bei jedem beliebigen Verkehrsunfall ist es nicht ausreichend, einfach den Vorfall zu behaupten. Der Unfallhergang und die Schadenshöhe müssen natürlich nachgewiesen werden. Jeder Verkehrsteilnehmer tut also (im eigenen Interesse und jenem der anderen) gut daran, dafür Sorge zu tragen, dass das jeweilige Fahrzeug regulär versichert ist.