Testament zu Gunsten eines Haustieres – ist das möglich?

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Hans Kirchler aus Dietenheim
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Testament zu Gunsten eines Haustieres – ist das möglich?

In den letzten Jahren wurde ein erheblicher Anstieg von Haustieren verzeichnet. Obwohl es für Außenstehende kaum nachvollziehbar ist, kann das emotionale Band zum Tier sehr stark werden, besonders für Menschen, die sich sozial zurückgezogen und kaum Kontakte zur Außenwelt haben. So kommt es nicht selten vor, dass sich die Tierhalter auch um die Betreuung des Vierbeiners nach dem eigenen Ableben sorgen.

Kann man ein Testament zu Gunsten eines Vierbeiners verfassen?
Die italienische Rechtsordnung nimmt Tiere nicht als Rechtssubjekt wahr, gesteht diesen also keine Rechte und Pflichten zu. Damit besteht keine Möglichkeit, ein Tier als Erben in einem Testament einzusetzen, dies im Gegensatz zu manch anderen ausländischen Rechtsordnungen. Für unseren Gesetzgeber sind Tiere beweglichen Gütern gleichgestellt. Es weichen davon lediglich die Bestimmungen im Bereich des Tierschutzes ab. Die Entscheidung des Gesetzgebers, Tieren keine eigene Rechtspersönlichkeit zuzuerkennen ist am leichtesten an Beispielen aus der Praxis nachvollziehbar: Man stelle sich vor, ein Hund müsste in Bankkonto eröffnen, Rechnungen bezahlen oder irgendwelche finanziellen Entscheidungen treffen. Jedenfalls wäre die Einsetzung eines Tieres als Erben ohne jegliche rechtliche Wirkung.

Wie kann ich über mein Ableben hinaus für das Wohl meines Haustieres sorgen?
Auch wenn das Tier nicht direkt als Berechtigter eingesetzt werden kann, so bestehen dennoch Möglichkeiten, indirekt die Versorgung des Tieres sicherzustellen. Dies zeigt ein Beispiel einer älteren Dame: Sie hat ihrem Nachbaren einen Geldbetrag vermacht, allerdings mit der Auflage, sich um ihre beiden Hunde zu kümmern. Alternativ könnte auch ein gemeinnütziger Verein eingesetzt werden. Diese Ernennung will jedenfalls wohl überlegt sein, damit sichergestellt ist, dass das Tier jedenfalls in gute Hände kommt.

Wie kann ich sichergehen, dass mein Vermögen auch tatsächlich zum Wohl des Haustieres verwendet wird?
Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann einen Testamentsvollstrecker ernennen, der die weisungsgebundene Verwendung des Vermögens überwacht.