Darf ich ein Gespräch aufzeichnen?

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Darf ich ein Gespräch aufzeichnen?

Der technische Fortschritt bedingt, dass wir im Alltag mit immer mehr Möglichkeiten ausgestattet sind. So kann man mit jedem normalen Smartphone ein Gespräch aufzeichnen, ohne dass es der Gegenüber bemerkt. Nicht immer ist jedoch auch erlaubt, was technisch möglich ist.

Darf ich ein Gespräch aufnehmen?
Prinzipiell darf jede Person ein Gespräch (auch ein Telefonat) auszeichnen, unter der Voraussetzung, dass sie selbst daran teilnimmt. Dies bedeutet, dass es nicht erlaubt ist, einfach irgendwo ein Aufnahmegerät zu verstecken und so eine Besprechung zwischen fremden Personen mitzuhören und aufzuzeichnen.

Spielt der Ort der Aufnahme eine Rolle?
Eine Aufnahme darf nicht in der Wohnung (einschließlich Garten und Zusatzflächen) des Gesprächspartners erfolgen, genauso wenig in seinem Fahrzeug oder seinem Büro/Geschäft. Diese Bereiche gelten als geschützt.

Wie sieht es mit Telefonaten aus?
Das Gesetz geht davon aus, dass jeder, der einen Anruf tätigt oder entgegennimmt, das Risiko eingeht, aufgenommen zu werden. Es spielt damit auch keine Rolle, an welchem Ort sich der Gesprächspartner zu diesem Zeitpunkt befindet oder welcher Tätigkeit er gerade nachgeht.

Wie darf ich die Aufnahmen verwenden?
Die Verwendung von Aufnahmen ist durch das Datenschutzgesetz beschränkt. In erster Linie sollten Aufnahmen nur für die Wahrung eigener Rechte verwendet werden, also im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Von einer Weiterleitung an Dritte oder gar einer Veröffentlichung (z.B. auf sozialen Medien) ist jedenfalls abzuraten, da dies neben Schadenersatzforderungen auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Abschließend:
In einzelnen Fällen kann die Aufnahme eines Gespräches sinnvoll sein, um sich selbst zu schützen oder aber ein Recht vor Gericht geltend zu machen, insbesondere wenn es nicht möglich ist, sich von einem Zeugen begleiten zu lassen. Wer zur Aufnahme greift, ist aber gut beraten, diese mit äußerster Sorgfalt zu verwenden, also nicht weiterzuleiten oder gar zu veröffentlichen. Im Grunde sollte man sich darauf beschränken, diese in einem möglichen Gerichtsverfahren zu verwenden und nicht in fremde Hände zu geben, ansonsten es ein unliebsames Nachspiel geben könnte.