Kinderimpfung – wer entscheidet?

Pustertal – MUT: Schnelle Hilfen sind das Gebot der Stunde
10. Dezember 2021
#secretsoundsess!ons
10. Dezember 2021
Alle anzeigen

Kinderimpfung – wer entscheidet?

Wenn es um das Wohl der Kinder geht, da spalten sich oft die Geister. Auch in Sachen Impfung sind die Eltern oft ganz unterschiedlicher Meinung. In diesen Fällen muss dann der Richter entscheiden.

Wer entscheidet, ob ein minderjähriges Kind geimpft wird?
Die Eltern, welche auch die elterliche Verantwortung ausüben, müssen diese Entscheidung gemeinsam treffen, egal ob sie verheiratet, nur zusammenlebend oder getrennt sind. Wenn es nicht gelingt, trotz Diskussionen und Abwägungen familienintern zu einem Konsens zu gelangen, dann muss der Elternteil, der die Impfung durchsetzen will, vor Gericht ziehen. Die Covid-Impfung eines minderjährigen Kindes bedarf nämlich der Zustimmung beider Elternteile.

Wie entscheiden die Gerichte in Italien?
Das Gericht prüft, wer im konkreten Fall die besseren Argumente anzubieten hat und welcher Elternteil die vernünftigeren Abwägungen trifft. Dabei muss das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt stehen. Das Gericht beurteilt auch, was nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Medizin der Förderung des Kindeswohls am ehesten dient. So hat beispielsweise ein Richter in Parma in seinem Urteil vom 11.10.21 entschieden, dass sich der Vater alleine, ohne Zustimmung der Mutter, für eine Verabreichung des Impfstoffes an das minderjährige Kind entscheiden kann. Dies, weil er durch ein ärztliches Attest nachweisen konnte, dass es beim Kind keine spezifischen Kontraindikationen gibt und es nach derzeitigem Stand der Wissenschaft die Impfstoffe eine hohe Wirksamkeit haben und vor schweren Verläufen schützen sowie der Nutzen – auch in den jüngeren Altersgruppen – eindeutig überwiegt.

Zählt die Meinung der Kinder nicht?
Doch, natürlich, der Wille des Kindes ist zu berücksichtigen, wobei das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes eine entscheidende Rolle spielen. Die Kinder werden nämlich vom Gericht ab einem Alter von 12 Jahren angehört und müssen jedenfalls in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden.

Was ist, wenn sich das Kind impfen lassen will und beide Elternteile dagegen sind?
Im italienischen Rechtssystem ist es nicht möglich, dass ein Kind bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres sein Recht direkt durchsetzen kann. Es müsste indirekt, z.B. über Einschaltung der Sozialdienste, einen Antrag bei Gericht einbringen.