Elterliche Vereinbarung: Wenn’s mal nicht klappt

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Elterliche Vereinbarung: Wenn’s mal nicht klappt

Frau Mair lebt von ihrem Partner, Vater der gemeinsamen Kinder, getrennt. Zur Regelung der Besuchszeiten und Unterhaltszahlungen für die Kinder hat sie mit ihrem Ex-Partner eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Aber er hält sich einfach nicht daran: Er kommt regelmäßig zu spät. Manchmal wartet das Kind ganz umsonst. Auch die Unterhaltszahlungen werden erst nach wiederholtem Bitten zur Überweisung gebracht. Die außerordentlichen Spesen bilden ständigen Diskussionspunkt.

Was kann man tun?
Viel zu oft wird der Fehler gemacht, das widerrechtliche Verhalten einfach hinzunehmen. Dies aus Angst, dass sich das Verhältnis des Vaters zum Kind weiter verschlechtert und in der Hoffnung, dass sich alles zum Guten wendet. Erfahrungsgemäß erweist sich das in den allermeisten Fällen als Trugschluss. Beide Elternteile haben die Pflicht, besonders im Interesse und zum Wohlergehen der Kinder, sich an getroffene Vereinbarungen zu halten. Dabei kann auch schon ein Aufforderungsschreiben seitens eines Rechtsanwaltes große Wirkung zeigen. Der Ex-Partner wird sich dann oft erstmals bewusst, dass sein fehlerhaftes Verhalten ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Und wenn auch das nicht hilft?
Sollte die Partei immer noch nicht zur Einsicht kommen, so besteht die Möglichkeit das Gericht einzuschalten. Bei Problemen im Umgangsrecht beauftragt das Gericht in vielen Fällen die Sozialdienste mit der Überwachung bzw. Begleitung der Besuche. Zudem hat der Richter bei Nichteinhaltung des Besuchsrechts die Möglichkeit, eine Strafe für entgangene Besuchstage oder Verspätungen festzusetzen. Wenn der Unterhalt für das Kind nicht bezahlt wird, besteht auch die Möglichkeit, durch Einleitung eines Drittpfändungsverfahrens direkt vom Arbeitgeber des Partners den Unterhalt ausbezahlt zu bekommen. Wenn der unterhaltspflichte Elternteil zahlungsunfähig ist, kann mittels eines Antrages der Unterhalt von der Unterhaltsvorschussstelle der Provinz Bozen vorgestreckt werden. Auf diese Weise können die Familien vor einer finanziellen Notlage bewahrt werden.