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Schenken oder vererben?

Wer vor seinem Tod alles verschenkt,
verhindert Streit ums Erbe! Das stimmt nicht!

Das gute alte Sprichwort „Mit warmer Hand gibt sich besser, als mit kalter!“ trifft hier nur bedingt zu. Wer schenkt, muss genauso wie jemand, der sein Testament verfasst, die Rechte jener Personen wahren, denen der Pflichtteil zusteht (Ehegatte, Kinder usw.).

Wenn also jemand mit Schenkungen über den Großteil seines Vermögens verfügt hat und dabei beispielsweise ein Kind übergeht, so kann dieser nach dem Ableben die betreffenden Schenkungen anfechten.

Eine Schenkung ist im Grunde nichts anderes als eine vorgezogene Erbschaft, weshalb auch die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten sind. Wird dies nicht berücksichtigt, so sind Streitigkeiten vorprogrammiert.

Aus diesem Grund ist es wichtig, die familiäre Situation vorab genau zu prüfen und alle Beteiligten in den Entscheidungsprozess miteinzubeziehen.