Was passiert mit dem Nachlass?
Wenn jemand ohne Kinder verstirbt und verheiratet war, stellt sich oft die Frage, wie der Nachlass verteilt wird. Die gesetzliche Erbfolge sieht dann vor, dass nicht nur der Ehepartner, sondern auch andere Verwandte, wie Geschwister, Nichten und Neffen, einen Anteil am Erbe erhalten.
In solchen Fällen erhält der überlebende Ehepartner den größten Teil des Nachlasses. Doch das Erbrecht zieht auch weitere Kreise: Geschwister des Verstorbenen und deren Nachkommen—also Nichten und Neffen—sind ebenfalls erbberechtigt. Bei einer großen Verwandtschaft kann das zu einer komplizierten Verteilung (und Erbschaftsabwicklung) führen, bei der auch Personen erben, die der Erblasser vielleicht nie persönlich kennengelernt hat.
Die Vorstellung, dass unbekannte Verwandte erben, kann für viele überraschend sein. Tatsächlich kann es in einigen Fällen dazu führen, dass der Nachlass aufgeteilt wird und Werte zu Personen gehen, die dem Verstorbenen kaum nahestanden.
Um solche unerwünschten Situationen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, frühzeitig ein Testament zu verfassen. Damit kann genau festgelegt werden, wer wieviel erben soll. So bleibt gewährleistet, dass der Nachlass tatsächlich denjenigen zu Gute kommt, die dem Erblasser wichtig waren—und unerwünschte Überraschungen können vermieden werden.
RA Avv. Dr.Niederkofler Ruth
Kanzlei in Bruneck