Meine Schwester soll nichts erben

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Meine Schwester soll nichts erben

Rita ist kinderlos und nicht verheiratet. Sie hat eine Schwester, Maria, mit der sie seit Jahren im Streit liegt. Rita möchte ihrer Schwester nichts hinterlassen, wenn sie einmal nicht mehr ist. Aber geht das überhaupt?

Die gesetzliche Erbfolge: Ein Problem für Rita
Laut italienischem Recht würde Maria, wenn Rita kein Testament hinterlässt, alles erben. Die Eltern sind bereits verstorben, und es gibt keine anderen Erben. Rita hat also keine Wahl: Die einzige Möglichkeit, dies zu verhindern, ist ein Testament aufzusetzen und darin eine Person ihrer Wahl zu begünstigen.

Die gute Nachricht:
Geschwister sind keine Pflichterben
Im italienischen Recht gelten Geschwister nicht als Pflichterben. Rita kann also frei entscheiden, wer ihr Vermögen erhält und ihre Schwester somit gänzlich aus der Erbfolge ausschließen – aber nur mit einem Testament.

Fazit
Ist man unverheiratet und kinderlos und will den Geschwistern oder einem davon nichts hinterlassen, ist die Abfassung eines Testaments unumgänglich. Um sicher zu gehen, dass alles seine Richtigkeit hat, ist es ratsam, sich vorab über die persönliche Rechtslage zu informieren.