

Wenn Amore keine kleinen Amoretti hervorbringt, wird es beim Erben komplizierter – zumindest nach italienischem Recht.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Johanna und Toni, verheiratet, beide beruflich erfolgreich und führen ein sorgenfreies Leben. Kinder? Fehlanzeige. Doch als Toni überraschend stirbt, stellt sich die Frage:
Wer bekommt nun das Erbe?
Die Antwort ist klar: Die Familie bleibt stets an erster Stelle: Hat das kinderlose Paar geheiratet, erhält die überlebende Ehefrau oder der Ehemann zwar einen großen Teil des Vermögens, aber nicht alles. Mit am Tisch sitzen dann auch die Eltern des Verstorbenen, und – wenn die nicht mehr leben – Geschwister oder deren Kinder.
Im Beispiel bedeutet das konkret: Johanna erbt zwei Drittel, Tonis Eltern (oder seine Schwester Lisa) erhalten das übrige Drittel. Nur wenn wirklich niemand mehr da ist, fällt alles an den Ehepartner.
Und wenn das Paar nicht verheiratet war?
Dann wird’s heikel: Der Partner geht leer aus – selbst nach zehn Jahren Zusammenleben, gemeinsamen Haustieren und geteilten Stromrechnungen.
Fazit: Wer in Italien ohne Kinder lebt, sollte daher vorsorgen und für den Ernstfall ein Testament schreiben. Dann können persönliche Wünsche berücksichtigt werden.