Fußballschuhe? Pflicht statt Luxus

Sitzung des Bezirksrates und Wahl des Präsidenten für 2025-2030
15. Dezember 2025
Zwischen Radiomischpult und Bürgermeistersessel
15. Dezember 2025
Alle anzeigen

Fußballschuhe? Pflicht statt Luxus

Ein kürzlich ergangenes Urteil betrachtet das Wohl der Kinder aus einem neuen Blickwinkel: Außerordentliche Ausgaben müssen auch dann geteilt werden, wenn die Eltern zerstritten sind und keine Absprache möglich ist – zumindest, wenn es sich um notwendige Kosten handelt. Die Unterscheidung, welches nun notwendige Spesen sind und welches nicht, beschäftigt seit Jahren die Gerichte.

Im konkreten Fall lebten drei Kinder überwiegend bei der Mutter. Der Vater hatte über Jahre hinweg beträchtliche Summen für Ausbildung, Arztbesuche und die Fußballschule bezahlt und verlangte die Hälfte von der Mutter zurück. Das Gericht entschied: Gesundheit, Bildung und Sport sind keine Luxusgüter, sondern Grundpfeiler für die Entwicklung von Kindern. Deshalb müssen diese Ausgaben zwischen den Eltern geteilt werden – auch ohne vorherige Zustimmung.

Reine Luxusausgaben hingegen, die nicht zwingend im Interesse des Kindes liegen, bleiben zustimmungspflichtig. Die Richter stellten klar: Sportangebote wie die Fußballschule fördern die körperliche und soziale Entwicklung und sind daher den notwendigen Ausgaben gleichgestellt.

Abschließend: Kinder dürfen nicht unter Konflikten der Eltern leiden. Notwendige Ausgaben sind zu teilen – unabhängig davon, ob die Eltern sich einigen können. Damit wird das Kindeswohl über den Streit gestellt und die Förderung der Entwicklung gesichert.

RA Avv. Dr. Niederkofler Ruth
Kanzlei in Bruneck