Minderjährige im Prozess..

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Minderjährige im Prozess..

…auch ihre Stimme zählt!
In Italien haben minderjährige Personen im Prozess ein Recht auf Anhörung, insbesondere in Familienstreitigkeiten. Die italienische Gesetzgebung sieht vor, dass Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren in der Regel angehört werden, um ihre Meinung und Interessen zu vertreten (Art. 336-bis ZGB).

Lukas, 13 Jahre und Emma, 15 Jahre, leben mit ihren Eltern in einem Dorf in der Nähe von Bruneck. Die Eltern haben entschieden, getrennte Wege zu gehen. Über die Unterbringung und das Besuchsrecht der Kinder können sie sich nicht einigen, deshalb ziehen sie vor Gericht.

In diesem konkreten Fall werden auch die Kinder angehört. Sie können ihre eigene Meinung äußern und auch sagen, was sie selber möchten. Und das ist ganz wichtig!

Die Anhörung erfolgt in geschützten Räumen und kann auf Video aufgezeichnet werden, um die Wiederholung von traumatischen Erfahrungen zu vermeiden. Minderjährige können auch von Psychologen oder anderen Experten unterstützt werden.

Die italienische Gesetzgebung bietet einen umfassenden Schutz für Minderjährige im Prozess. Durch das Recht auf Anhörung und die verschiedenen Schutzmaßnahmen wird sichergestellt, dass die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen gewahrt werden.