

Wenn die Kräfte schwinden und die Pflege daheim an ihre Grenzen stößt, ist der Umzug ins Altersheim oft unvermeidlich. Doch die Erleichterung über die professionelle Betreuung wird oft von finanziellen Sorgen begleitet.
Was passiert, wenn Rente und Erspartes die hohen Kosten nicht decken? Wer wird in die Pflicht genommen?
Der erste Blick der Behörden gilt dem Ehepartner. Sein Einkommen und Vermögen bilden die primäre Grundlage der Finanzierung. Reicht dies nicht aus, folgt eine wichtige Prüfung der Vergangenheit.
Wurden Schenkungen getätigt?
Falls ja, muss der Beschenkte unter gewissen Voraussetzungen einspringen, bis der Wert des Geschenks aufgebraucht ist.
Greifen diese Maßnahmen nicht, rückt die erweiterte Familie – also Kinder oder Eltern – in den Fokus. Hier wird jedoch mit Augenmaß geprüft: Die eigene Lebenssituation und Unterhaltspflichten der Angehörigen werden bei der Berechnung fair berücksichtigt.
Erst wenn alle privaten Mittel erschöpft sind, springt die öffentliche Hand ein. In diesem Fall übernimmt die Gemeinde des letzten Wohnsitzes die verbleibenden Kosten. So bleibt die Versorgung gesichert, auch wenn die eigenen Mittel am Ende sind.