Unterhalt: Nicht zahlen ist eine Straftat

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Unterhalt: Nicht zahlen ist eine Straftat

Seinen Unterhaltspflichten nicht nachzukommen ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern gemäß den Artikeln 570 und 570bis des Strafgesetzbuches eine Straftat, für die man schnell vor dem Richter landen kann.

 

Was passiert, wenn jemand seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt?
Muss jemand Unterhalt für seine Kinder oder für seinen getrennten oder geschiedenen Ehegatten bezahlen und kommt dieser Pflicht nicht nach, so kann das sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Während man zivilrechtlich dazu verurteilt werden kann, die ausständigen Beträge nachzuzahlen, kann man sich dafür auch eine strafrechtliche Verurteilung einhandeln.

Was ist im italienischen Strafrecht in diesen Fällen vorgesehen?
Bereits im Strafgesetzbuch vom Jahr 1930 war die strafbare Handlung der Verletzung der Fürsorgepflichten gegenüber der Familie enthalten (Art. 570 StGB). Diese Bestimmung war allerdings sehr allgemein gehalten und hat viele Fälle, wie z.B. die Nichtzahlung des Ehegattenunterhaltes, nicht ausdrücklich vorgesehen. Mit der im April 2018 in Kraft getretenen neuen Gesetzesbestimmung (Art. 570-bis StGB), welche ergänzend zur anderen hinzugekommen ist, hat der Gesetzgeber klare und weitreichendere Bestimmungen eingeführt und die strafbare Handlung somit mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt.

Was hat sich durch die Einführung der neuen Bestimmung im Strafgesetzbuch noch geändert?
Vor Einführung der neuen Bestimmung im Strafgesetzbuch konnte man für die Nichtbezahlung des Unterhaltes nur dann vom Strafrichter verurteilt werden, wenn dies zu einer Notsituation bei der Person geführt hat, welche Anrecht auf den Unterhalt hatte. Nunmehr ist für eine Verurteilung bereits der Umstand ausreichend, dass jemand seinen Unterhaltspflichten nicht nachgekommen ist. Die Nichtbezahlung stellt sohin immer eine Straftat dar, egal ob dies eine Notsituation bei der unterhaltsberechtigten Person zur Folgte hat oder nicht.

Welche Strafen sind für die Verletzung der Unterhaltspflicht vorgesehen?
Die drohenden Strafen sind empfindlich: Die Bestimmungen im Strafgesetzbuch sehen bis zu ein Jahr Gefängnisstrafe oder einer Geldstrafe von Euro 103 bis Euro 1.032 vor.