Pustertal – Schutz vor Naturgefahren.

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Pustertal – Schutz vor Naturgefahren.

49 Gemeinden in Südtirol verfügen über einen gültigen Gefahrenzonenplan. Im Pustertal sind es bis jetzt zehn Gemeinden. Mitte September hat die Landesregierung für die neue Durchführungsverordnung “Gefahrenzonenpläne“ grünes Licht gegeben. „Naturgefahren sind in Südtirol allgegenwärtig und müssen daher in der strategischen Entwicklung unserer Gemeinden berücksichtigt werden“, sagte Raumordnungslandesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Die Gefahrenzonenpläne seien ein wesentlicher Faktor in der Raumplanung. Sie führten dazu, dass sich die Gemeinden und die Bevölkerung mit ihrem Lebensraum und den dortigen Gefahren auseinandersetzen. „Die Erstellung eines Gefahrenzonenplans dient in erster Linie dem Schutz der besiedelten Gebiete vor Naturgefahren“, unterstrich die Landesrätin. Ziel sei es, die sicheren Flächen in Südtirols Siedlungsgebieten zu definieren. Im neuen Landesgesetz Raum und Landschaft regeln die Art. 55 und 56 den Bereich der Gefahrenzonenpläne. Über einen gültigen Gefahrenzonenplan verfügen in Südtirol derzeit 49 Gemeinden. Der Gefahrenplan weiterer 32 Gemeinden ist in der Endphase des Genehmigungsverfahrens. Alle weiteren Gemeinden haben mit der Erstellung des Planes begonnen. „Die Gefahrenzonenpläne der Gemeinden mit den größten Gefahren sind bereits genehmigt“, betont die Landesrätin. (LPA)