Mit Leitlinien für serologische Tests deutliche Ergebnisse erreichen

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Mit Leitlinien für serologische Tests deutliche Ergebnisse erreichen

Die Landesregierung hat beschlossen, wer mit welchen serologischen Covid-19-Tests vorrangig getestet wird. „Ziel sind aussagekräftige Ergebnisse und immer weniger Ansteckungen“, sagt LR Widmann.

Noch mehr testen und noch aussagekräftigere Ergebnisse will das Land Südtirol in punkto Coronavirus-Tests erhalten. Die Landesregierung hat deshalb auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Thomas Widmann heute (30. Juni) Leitlinien und Vorgaben für Quantität und Qualität serologischer Tests genehmigt. 24 Millionen Euro investiert das Land für das Testen und das mögliche Aufbewahren der Proben in Biodatenbanken.
Als wichtigstes Ziel nannte Landesrat Widmann in der Pressekonferenz nach Sitzung der Landesregierung, „das Virus bei Verdachtsfällen schnell nachverfolgen zu können und weitere Ansteckungen zu vermeiden. Deshalb müssen wir einheitlich vorgehen und vor allem aussagekräftige Ergebnisse haben.“ Mittlerweile gebe es jede Menge Antikörpertests: „Sie sind allerdings sehr unterschiedlich zuverlässig.“ Bei den Leitlinien für die Tests habe sich das Land an den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums sowie der Expertenkommission orientiert, so Widmann.

Vorrang für dem Virus stärker ausgesetzte Personen
Wer vorrangig getestet werden soll ist, mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung ebenfalls festgelegt. „Personengruppen und Einzelpersonen, die dem Virus mehr ausgesetzt sind als andere, werden vorrangig getestet“, erklärt Widmann. Demnach haben die Beschäftigten in Gesundheitsberufen, vor allem Allgemeinmediziner und Kinderärzte sowie Patienten, Beschäftigte und Bewohner von Betreuungseinrichtungen wie Altersheimen sowie Ehrenamtliche in Gesundheitseinrichtungen und im Sozialbereich Vorrang.
Für die wissenschaftliche Forschung (u.a. der Europäischen Akademie und des Landesstatistikinstituts) zu SARS-CoV-2 sollen auch Gruppen bzw. Kohorten für Tests ausgewählt werden. Details dazu werden morgen (1. Juli), bei einer Pressekonferenz vorgestellt. Zudem können die Kinderärzte und Allgemeinmediziner unter bestimmten Bedingungen Tests für Personen anfragen. Möglich sind Tests auch für besonders kritische Bereiche oder für die epidemiologische Überwachung, um mögliche Infektionsketten nachzuverfolgen (contact tracing). Auch Bediensteten, die von den Betriebsärzten von privaten Unternehmen gemeinsam mit dem Sanitätsbetrieb festgelegt werden, werden getestet werden.
Wie Landesrat Widmann berichtete, sind bereits bisher bestimmte, dem Virus ausgesetzte Zielgruppen möglichst flächendeckend getestet worden. So zählte Widmann auf, dass bereits 8840 von rund 10.000 Bediensteten des Gesundheitsbetriebs getestet wurden. „Das sind weit mehr als die rund 3000, die direkt mit der Covid-19-Bekämpfung betraut sind“, sagt Widmann. Weiters getestet worden sind unter anderem: 2709 Mitarbeiter des Weißen Kreuzes, 64 Hausärzte, 327 Mitglieder der Finanzpolizei, 600 der Carabinieri, 367 der Staatspolizei, 17 vom Rechnungshof, 1336 aus dem Bereich Sozialdienste. Auch in den Seniorenwohnheimen wurden bereits 5313 Angestellte – und damit nahezu alle – getestet, ebenso 70 Prozent aller Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenwohnheimen, wobei nicht alle dieser Heime von Covid-19 betroffen waren. Am Laufen sind auch Tests für Berufsgruppen wie Apotheker und deren Mitarbeiter, Personal von Privatkliniken oder Journalisten.

Neue Richtlinien auch für Ausführung der Tests
Festgelegt hat die Landesregierung außerdem, wie die Tests im Detail ausgeführt werden. „Damit wollen wir nicht nur die Rückverfolgbarkeit garantieren, sondern definieren zudem, was bei positiven oder zweifelhaften Testergebnissen weiter zu tun ist, ob und wann z.B. ein Rachenabstrich zu machen ist“, erläutert Widmann. Auch die entsprechenden Tarife werden festgeschrieben. (LPA/san)