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Neumarkt: Gewerbegebiet im Bauleitplan geändert

Aus den Gewerbegebieten in Gemeinde- und Landesinteresse in Neumarkt wird ein einheitliches Gewerbegebiet im Landesinteresse, um damit Abläufe zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.

Bisher gab es im Gewerbegebiet „Am Bahnhof“ in Neumarkt verschiedene Durchführungspläne, die von Land und Gemeinde erstellt wurden. Um künftig den bürokratischen Aufwand zu verringern, gleichzeitig einheitliche urbanistische Parameter und Verwaltungsverfahren zu ermöglichen, hat Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer der Landesregierung gestern (28. Juli) eine Abänderung des Bauleitplanes unterbreitet. Damit werden die zwei Gewerbegebiete von Gemeindeinteresse „Foppa“ und „Foppa II“ sowie das Gewerbegebiet von Landesinteresse „Obere Insel“ mit dem Gewerbegebiet von Landesinteresse „Am Bahnhof“ zusammengeschlossen.
Bereits vorab hatte es dafür positive Gutachten vonseiten der Gemeinde Neumarkt, der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung, der betroffenen Landesämter sowie der Brennerautobahn AG gegeben. Das Gebiet umfasst nämlich auch den Autobahnschutzstreifen, wo jegliche Bautätigkeit untersagt ist. Darum war die Einbeziehung der Brennerautobahn AG von Nöten gewesen.
Wie Landesrätin Hochgruber Kuenzer betont, ist es mit dieser Änderung möglich, „dass Betriebe ihre Tätigkeitsstätten am bisherigen Standort erweitern können und dafür lediglich ein Durchführungsplan benötigt wird.“ Dies sei für die Betriebe von Vorteil, aber auch für Land und Gemeinde: „Damit sparen alle Zeit und für notwendige Erweiterungsarbeiten muss keine zusätzliche Bodenfläche umgewidmet werden.“ Mit einheitlichen Parametern und gemeinsamen Durchführungsplänen im Gewerbegebiet wird dem neuen Gesetz für Raum und Landschaft Rechnung getragen. (LPA/ck)