Trennung ist nicht Scheidung

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Trennung ist nicht Scheidung

Mit einer Ehetrennung wird die Ehe nicht aufgelöst, sie ermöglicht den Ehepartnern nur, auf unbestimmte Zeit getrennt voneinander zu leben. Bestimmte Pflichten, wie z.B. die Pflicht des Zusammenlebens oder der Treue, entfallen. Andere Rechte und Pflichten, wie gegenseitige Erbansprüche oder Ansprüche auf Hinterbliebenenrente bleiben jedoch auch nach einer Trennung weiterhin bestehen. Wer das nicht möchte, muss unbedingt die Scheidung einleiten.

Wann ist die Ehescheidung zwingend notwendig?
Erst mit der Ehescheidung erhalten die Ehepartner wieder ihren ledigen Stand zurück und sämtliche gegenseitigen Rechte und Pflichten werden vollständig aufgehoben, mit Ausnahme jener Vereinbarungen (z.B. Unterhaltsverpflichtung), welche im Zuge des Ehescheidungsverfahrens getroffen wurden. Eine Wiederverheiratung ist somit erst nach einer Ehescheidung möglich. Dies allerdings nur standesamtlich, da für die Kirche das eheliche Sakrament auch nach einer Scheidung aufrecht bleibt.

Ist eine Scheidung ohne Ehetrennung möglich?
Nein, laut italienischem Gesetz ist eine vorherige gerichtliche Ehetrennung notwendig. Damit möchte der Gesetzgeber den Eheleuten eine „Bedenkzeit“ geben. Nach Ablauf von sechs Monaten im Falle einer einvernehmlichen Ehetrennung kann dann die Scheidung eingereicht werden. Im Falle einer streitigen Ehetrennung erst nach einem Jahr.