Erbanspruch & Scheidung

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Erbanspruch & Scheidung

Das italienische Recht schützt den Ehepartner im erbrechtlichen Sinne auch dann, wenn die Ehe bereits zerbrochen ist. Dies gilt selbst für langjährige Trennungen, in denen eine Partnerschaft nicht mehr besteht, aber die rechtliche Bindung durch die Ehe noch nicht aufgelöst wurde. Eine Scheidung ist die einzige Möglichkeit, diese Erbansprüche offiziell zu beenden.

ACHTUNG! Die gerichtliche Ehetrennung ist somit NICHT ausreichend.

In diesem Fall bleiben die gegenseitigen Erbrechte noch bestehen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Ehetrennung mit Schuldanlastung ausgesprochen wurde. Nur in diesem Fall, wenn im Trennungsurteil explizit dem überlebenden Ehepartner die Schuld am Scheitern der Ehe angelastet wurde, verliert der getrennte Ehegatte schon den Erbanspruch.

Fazit: Für Paare, die sich in einer Trennung befinden und sich über die weiteren Schritte noch nicht im Klaren sind, ist es ratsam, sich über die Vor- und Nachteile einer eventuellen Scheidung zu informieren: Erst durch die Ehescheidung werden sämtliche zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe endgültig aufgelöst. Eine Ehescheidung schafft Klarheit, insbesondere dann, wenn neue Lebenspartner im Spiel sind bzw. neue Familien gegründet werden.