

Der oberste Gerichtshof hat mit einer Entscheidung vom Jänner 2026 aufhorchen lassen und unmissverständlich klargestellt: Wer glaubt, sich durch geschickte Manöver vor seiner Unterhaltspflicht drücken zu können, irrt gewaltig.
Im entschiedenen Fall hatte ein Vater argumentiert, er könne den festgesetzten Unterhalt nicht mehr zahlen, da er sein unbefristetes Arbeitsverhältnis beendet habe. Die Richter ließen diese Ausrede nicht gelten. Da der Mann keinerlei nachvollziehbare Gründe für seine Kündigung nachgewiesen hatte, wertete das Gericht die Jobaufgabe als freie Entscheidung – und damit als Risiko, das er selbst zu tragen hat.
Die Richter stellten klar: Unterhalt richtet sich nicht nur nach dem aktuellen Einkommen, sondern nach den realistischen und zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten. Wer freiwillig eine sichere Stelle aufgibt, muss sich so behandeln lassen, als würde er weiterhin ein entsprechendes Einkommen erzielen. Andernfalls könnte jeder Unterhaltspflichtige durch „kreative“ Entscheidungen seine Verantwortung unterlaufen.
Die Botschaft ist eindeutig: Unterhalt ist keine Verhandlungsmasse. Wer versucht, sich durch taktische Manöver arm zu rechnen, wird vor Gericht keinen Erfolg haben.
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