

Warum sich Väter nicht aus der Affäre ziehen können. Wer sich als Vater der Verantwortung entzieht, schadet nicht nur seinem Kind, sondern ruinierte im Ernstfall auch sich selbst. Das Kassationsgericht hat in einem aktuellen Urteil unmissverständlich klargestellt: Der Versuch, sich den Pflichten als Elternteil zu entziehen, schützt weder vor Unterhalt noch vor Schadenersatz.
In dem Fall hatte eine Mutter die Vaterschaft für ihre Tochter gerichtlich einklagen müssen. Der biologische Vater hatte sich jahrelang nicht um das Kind gekümmert. Das Gericht verurteilte ihn nicht nur zu einer monatlichen Unterhaltszahlung, sondern auch zu einem weiteren einmaligen Betrag als Schadenersatz für das Kind.
Der Mann wehrte sich bis zur letzten Instanz und argumentierte, der Unterhalt sei bei seinem Nettoeinkommen viel zu hoch. Das Höchstgericht wies die Beschwerde dennoch zurück und setzte damit ein wichtiges Signal: Einkommen verschleiern nützt nichts: Für den Unterhalt zählt nicht nur das Nettogehalt auf dem Papier. Das Gericht prüfte nämlich das Gesamtvermögen des Mannes. Auch das Bestehen von Immobilien und Ersparnissen fließt in die Bemessung des Unterhaltsbeitrages ein.
Schadenersatz wegen Fehlens der Vaterfigur: Eltern-
pflichten beginnen mit der Geburt, nicht erst mit dem
Gerichtsurteil. Wer sein Kind trotz besseren Wissens ignoriert, verletzt dessen Grundrechte. Die emotionale Vernachlässigung und das Fehlen des Vaters wurden hier als seelischer Schaden gewertet, welcher
Grund zur Auferlegung eines Schadenersatzes war.
Das Urteil beweist: Die Justiz greift bei abwesenden Vätern immer härter durch. Wer die Vaterschaft ignoriert, schiebt die finanzielle Lawine aus Nach-
zahlungen und möglichem Schadenersatz nur vor sich her.
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