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Region fördert Minderheiten: Bis 2. Mai kann angesucht werden

Wer 2018 Maßnahmen zur Förderung regionaler Sprachminderheiten durchführt, kann sich bei der Region Trentino-Südtirol um Förderung bewerben.

Die Region Trentino-Südtirol fördert regionale Sprachminderheiten auf der Grundlage des Dekretes Nr. 9 vom 15. Juni 2006. Unterstützt werden Initiativen, Projekte und Tätigkeiten zu Schutz und zur Pflege der deutschen, ladinischen, fersentalerischen und zimbrischen Minderheit. Die Region will damit die besondere kulturelle Identität der jeweiligen Minderheit durch bewusstseinsbildende Maßnahmen unterstützen.
Im laufenden Jahr 2018 fördert die Region Initiativen in verschiedenen Bereichen. Im Bereich der Sprachen sind dies der Unterricht und Verbreitung der Minderheitensprache, die Realisierung von Lehr- und Lernmaterial zum Erlernen und zur Verbreitung der Minderheitensprache. Was die Kultur angeht, so werden Studien, historische Recherchen und sonstige Tätigkeiten unterstützt, die zur Geschichtsaufarbeitung der Sprachminderheiten beitragen, ebenso innovative Projekte, Bildungsmaßnahmen zur Verbreitung der Minderheitenkultur sowie Studien zur Wahrung und Wiedergewinnung der typischen Landschaft und der typischen Siedlungen.
Im Bereich Kommunikation können der Gebrauch der Minderheitensprache im öffentlichen und privaten Bereich sowie in sämtlichen gesellschaftlich relevanten Tätigkeiten und die Produktion von Fernseh- oder Rundfunkprogrammen bezuschusst werden, die vorwiegend die Minderheitensprache verwenden. Ein weiterer Sektor ist die Hochschulbildung. Zum Zug kommen Kooperationsprojekte zwischen Universitäten und anderen, im Hochschulbereich tätigen Einrichtungen und Instituten, die sich mit Unterricht, Fortbildung und Forschung befassen. Schließlich kann die Region auch Veranstaltungen und Events finanziell unterstützen, welche die Identität und das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer Sprachminderheit sowie die sozialen Bindungen auch durch die Einbeziehung von breiteren Bevölkerungsschichten festigen. Initiativen im Sportbereich werden nicht berücksichtigt. Um Förderung von Initiativen, die im Jahr 2018 durchgeführt worden sind, kann bis Mittwoch, 2. Mai 2018, 16.00 Uhr, im Amt für Sprachminderheiten der Region in Trient, Via Gazzoletti 2, oder in Bozen, Universitätsplatz 3, angesucht werden. Die Gesuche können auch per Post übermittelt werden. In diesem Fall gilt das Datum des Poststempels. Die Vordrucke sind im Amt für Sprachminderheiten erhältlich oder können von der Website der Region www.regione.taa.it unter der Adresse www.regione.taa.it/Minoranze/iniziative.aspx heruntergeladen werden. (LPA)