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Gefahr am Straßenrand

Pustertal – Mit dem Herbst bricht die Zeit des vermehrten Wildwechsels an. Daher ist Vorsicht geboten: Gerade in der Nähe von Waldgebieten kann es zurzeit häufiger passieren, dass sich abends oder früh morgens völlig unvermittelt ein Tier auf die Straße verirrt.

Sie sind im Auto bei Dämmerung oder in der Nacht unterwegs – plötzlich steht ein Reh im grellen Scheinwerferlicht! Eine Schreckensvision für viele. Alljährlich – und ganz besonders in den Herbstmonaten – ereignen sich solche Szenarien wirklich. Walter Rienzner von der Dienststelle für Jagd- und Fischereiaufsicht kennt das Problem: „Herbst und Frühjahr sind jene Jahreszeiten, in denen Wildunfälle häufiger vorkommen. In den Herbstmonaten sind Oktober und November die schlimmste Zeit.“ Die Autounfälle, die nicht immer glimpflich enden, passieren durch den vermehrten Wildwechsel. Zu diesem kommt es, weil sich bestimmte Wildtiere in den Herbstmonaten bzw. auch im Frühjahr/Frühsommer auf Partnersuche begeben oder neue Futterplätze suchen. Dann gilt besondere Wachsamkeit, denn in dieser Zeit passieren statistisch gesehen doppelt so viele Wildunfälle wie im Rest des Jahres. Dabei werden Verkehrsteilnehmer verletzt, Tiere getötet. Bei größeren Schäden am Auto sind meist Hirsch, Reh, Dachs oder Fuchs in den Unfall verwickelt. Die Folgen einer Kollision mit Wild können fatal sein: Schon bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h entwickelt zum Beispiel ein zwanzig Kilogramm leichtes Reh ein Aufprallgewicht von knapp einer halben Tonne; das entspricht der Masse eines ausgewachsenen Pferdes.

Worauf achten?
Angesichts der im Herbst typischen Zunahme von Wildwanderungen sollten Autolenker besonders umsichtig fahren und die Geschwindigkeit vor allem in der Nähe von Waldgebieten drosseln. Mit abnehmendem Tageslicht sind Wildtiere morgens später und abends früher aktiv. Besonders in der Dämmerung treffen dann zwei Risikofaktoren zusammen: Die Sichtverhältnisse sind schwierig einzuschätzen und das Wild viel unterwegs. Jedoch meist überqueren die Tiere die Straßen an den gleichen Stellen, weshalb die Wildwechsel-Schilder in dieser Jahreszeit besonders beachtet werden sollten. In Waldgebieten gilt für Autolenker deshalb: Schilder beachten, Fuß vom Gas, ausreichend Abstand zum Vordermann halten und den Fahrbahnrand beobachten. Taucht dort plötzlich ein Tier auf, sollte man umgehend abbremsen, eventuell hupen und von Fern- auf Abblendlicht umschalten. Bei unvermeidbarer Konfrontation mit einem Tier ist ein Ausweichmanöver nicht ratsam, denn damit besteht sehr leicht das Risiko, den Gegenverkehr zu gefährden, im Straßengraben zu landen oder gar gegen einen Baum zu prallen. Weiters ist zu beachten: Ein Reh kommt selten allein! Wenn Wild die Straße kreuzt, muss mit nachfolgenden Tieren gerechnet werden.

Jagdaufseher oder Förster verständigen
Passiert trotz aller Vorsicht ein Unfall durch die Kollision mit Wild, muss der Autofahrer nach dem Sichern der Gefahrenstelle den Vorfall melden. Am einfachsten geht dies über den Notruf 112, der dann zum Bereitschaftsdienst des Forstdienstes weiterleitet. Auch über verletzte Tiere muss Auskunft gegeben werden, auch dann, wenn sie noch zur Flucht imstande waren. „Schwer verletzten Tiere, die nicht mehr flüchten können, sollte man sich keinesfalls nähern bzw. berühren. Die Anwesenheit eines Menschen erzeugt zusätzlich, hohen Stress beim verletzten Tier – und unter Umständen könnte es auch den Menschen attackieren “, betont Walter Rienzner, Leiter der Dienststelle für Jagd- und Fischereiaufsicht in Bruneck, und er fügt hinzu: „Meist müssen diese Tiere vom Jagdaufseher erlegt werden. Seine Entscheidung sollte deshalb respektiert und seine Arbeit nicht behindert werden.“ Beim Unfall getötete Tiere – vor allem Marder oder Fuchs – sollten nur mit Schutzhandschuhen angefasst werden, um eine Übertragung von Krankheitserregern oder Parasiten zu vermeiden. Auf keinen Fall dürfen die toten Tiere ungemeldet als willkommener Wildbraten mit nach Hause genommen werden, da man sonst eine Geldbuße riskieren könnte. Walter Rienzner beruft sich diesbezüglich auf die gesetzliche Bestimmung: „Wird auf einer öffentlichen Straße überwechselndes Wild durch ein Fahrzeug – ohne Vorsatz des Lenkers – getötet, so ist dieser verpflichtet, den Vorfall dem Verwalter des betreffenden Wildbezirks, dem hauptberuflichen Jagdaufseher oder den Organen der Forstpolizei innerhalb von 24 Stunden zu melden. In diesem Fall gehört das Wildbret dem Lenker des Unfallfahrzeuges.“ Dieser kann es für seinen eigenen Verzehr verwenden, jegliche Vermarktung (Verkauf bzw. auch Verschenken) ist aufgrund der geltenden Hygienerichtlinien nicht möglich. Zudem seien die Meldungen für eine bessere Absicherung des betroffenen Straßenabschnittes hilfreich, um künftigen Unfällen vorzubeugen. (SH)