Der Landeshauptmann hat aufgrund des neuen Landesgesetzes und mit Bezug auf die eingegangenen Gutachten und externen Bewertungen die Entnahme von zwei Wölfen im Gebiet um Kastelbell angeordnet.
Der Landeshauptmann hat heute (15. September) eine Ermächtigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Gemeindegebiet von Kastelbell unterzeichnet. Die Raubtiere hatten seit Anfang des Sommers auf mehreren Almen, die als Weideschutzgebiet ausgewiesen sind, zahlreiche Nutztiere gerissen, darunter Rinder. Die Grundanforderungen für eine Entnahmeverfügung sind laut der Bewertung der Experten des Landesforstdienstes und der Juristen des Landes gegeben. Die Wolfspopulation im Land sei keineswegs gefährdet – für die Präsenz von 29 Tieren gibt es eindeutige Nachweise; in den letzten zehn Jahren ist die Population auch stetig gewachsen. Das bestätigt auch das Gutachten von Univ. Prof. Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur Wien (Boku). Er hat im Auftrag des Landes eine allgemeine Bewertung der Wolfspopulation vorgenommen. Die Argumente darin gelten auch für diese zweite Entnahmeermächtigung. Derzeit befinden sich noch Weidetiere auf den Almen und laut der heute unterzeichneten Ermächtigung können in einem Umkreis von zehn Quadratkilometern der nachgewiesenen Risse zwei Wölfe entnommen werden. Die Entnahme obliegt dem Landesforstkorps. Die Entnahmeermächtigung hat eine Gültigkeit von 60 Tagen ab der Unterschrift. Diese Ermächtigung ist die zweite innerhalb einer Woche: Am 9. September hatte der Landeshauptmann die Ermächtigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Gebiet um Mühlwald unterzeichnet, die das Verwaltungsgericht Bozen am 14. September nach Anfechtung durch Tierschutzorganisationen einstweilig ausgesetzt hat. Die Ermächtigung wurde nach einer ausführlichen Prüfung der Gutachten, die von der Wildbeobachtungsstelle und der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (Ispra) eingegangen sind, von den Experten der Abteilung Landesforstdienst in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung des Landes ausgearbeitet. Die Entnahme wurde im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der aktuellen Lage beschlossen. Die Ermächtigung wurde auf der Internetseite des Landes Südtirol im Bereich „Fauna, Jagd und Fischerei“ der Abteilung Land- und Forstwirtschaft veröffentlicht. (uli)
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