Zum Schulstart steigen nicht nur Vorfreude, sondern auch die Kosten.

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Zum Schulstart steigen nicht nur Vorfreude, sondern auch die Kosten.

Bei getrennten Eltern heißt es schnell: Wer zahlt?

Klarheit schafft das Protokoll vom 26.11.2024 des Landesgerichts Bozen und der Nationalen Beobachtungsstelle für Familienrecht.

Regelunterhalt
Der monatliche Unterhalt deckt den Alltag ab – Hefte, Stifte, eintägige Ausflüge und die Schulmensa. Wer monatlich 350.- Euro zahlt, hat das Mensaessen damit bereits abgegolten. Keine Extra-Rechnung an den Ex-Partner.

Außerordentliche Spesen oder Extrazahlungen:
Teure, einmalige oder vorgeschriebene Ausgaben teilen beide Elternteile, in der Regel 50/50. Dazu zählen Einschreibegebühren für Hort, Kindergarten und Uni, Lehr- und Wörterbücher, Nachhilfe, mehrtägige Schulreisen, Laptop/Tablet – und die Schultasche. Die Schultasche ist kein Alltagstift. Sie ist Packesel, Statussymbol und Modeaccessoire in einem, hält im Idealfall aber auch fünf Jahre. Deshalb ist sie eine Sonderausgabe.

Kurz gesagt:
Mensa ist im Regelunterhalt inkludiert.
Schultasche ist eine Sonderausgabe und muss zusätzlich zum Unterhalt bezahlt werden.
Andere Aufteilungen sind möglich, wenn beide zustimmen.