

Meldet eine unverheiratete Mutter ihr Neugeborenes allein beim Standesamt an, bekommt das Kind automatisch ihren Nachnamen. Viele Väter glauben in dieser Situation fälschlicherweise, sie hätten nun keine Rechte mehr. Doch das italienische Recht schützt Väter davor, einfach aus dem Leben ihres Kindes ausgeschlossen zu werden.
Möchte ein Vater sein Kind unter 14 Jahren nachträglich anerkennen, verlangt das Gesetz zwar die Zustimmung der Mutter. Verweigert sie diese jedoch, ist das nicht das Ende: Der Vater kann auf dem Gerichtsweg einen Antrag stellen, um die Anerkennung durchzusetzen.
Ein Widerspruch der Mutter, der nur auf persönlichen Konflikten oder verletzten Gefühlen der Eltern beruht, reicht vor Gericht nicht aus. Die Mutter muss konkrete, schwerwiegende Gründe vorbringen, weshalb die Anerkennung dem Kindeswohl schaden würde. Derartige Gründe müssen schwerwiegend sei, beispielsweise körperliche oder psychische Gewalt des Vaters gegenüber dem Kind oder der Mutter, schwere Suchterkrankungen oder die Zugehörigkeit zu einem kriminellen Milieu. Für eine objektive Bewertung stützt sich das Gericht auch oft auf Berichte von Sozialdiensten oder ernenne Gutachter.
Am Ende stellt das Gesetz unmissverständlich klar: Im Mittelpunkt jedes Verfahrens steht einzig und allein das Kindeswohl, vor dem die persönlichen Konflikte und Einzelinteressen der Eltern in den Hintergrund treten müssen.